Betriebliche Verkehrsteilnehmerschulungen

Von allen Verkehrsteilnehmenden wird erwartet, dass sie die verkehrsrechtlichen Regelungen kennen. Nach dem Führerscheinerwerb gibt es allerdings keine verpflichtenden Nachschulungen mehr, auch nicht, wenn die Straßenverkehrsordnung aktualisiert oder gar neu gefasst wird. Hier setzt das Angebot zur Betrieblichen Verkehrsteilnehmerschulung an. Die Landesverkehrswacht hat ein modulares Angebot entwickelt, das in individuell vereinbarten Seminaren und Veranstaltungen zu verschiedenen Themenfeldern der Verkehrssicherheit informiert, um den Kenntnisstand der Beschäftigten aktuell zu halten. Aus insgesamt vier theoretischen Modulen besteht das Angebot der Landesverkehrswacht: Verkehrsrecht aktuell; Verkehrsrechtliche Bestimmungen des Strafgesetzbuches;
Alkohol, Drogen, Medikamente; Geschwindigkeit

Ansprechpartner:
Christian Bott
Projektreferent
+49 (0) 3 91 72 65 84-19
christian.bott@lvw-lsa.de